Ein Gläubiger kann eine Kontopfändung nur per Gerichtsbeschluss erreichen, es sei denn, es handelt sich dabei um einen öffentlichen Träger wie beispielsweise das Finanzamt, Zollamt, eine gesetzliche Krankenkasse oder das Arbeitsamt. Die Bank sperrt infolge gesetzlicher Verpflichtungen bei einer eingegangenen Kontopfändung das Konto sofort, was eine totale Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur Folge hat. Der Kontoinhaber [...]





