Ein Insolvenzrechtsanwalt kann hilfreich sein

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Vor einigen Jahren schuf der Gesetzgeber überschuldeten Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, die Gelegenheit, durch Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse – dem sogenannten Offenbarungseid oder der eidesstattlichen Versicherung – eine private Insolvenz anzumelden. Für ein solches Verfahren ist ein Insolvenzrechtsanwalt fast immer nötig. Wie sieht dieses Unterfangen im Einzelnen aus?

Zunächst muss der Schuldner eine Aufstellung aller Gläubiger machen. Mit diesen tritt in der Regel der Insolvenzrechtsanwalt in Verbindung und erklärt, dass der Mandant eine Privatinsolvenz eröffnen möchte, da er zahlungsunfähig ist. Dem müssen sämtliche Gläubiger zustimmen, was sie meist auch tun, da mit der Offenlegung bekannt ist, dass keine Zahlungen mehr erfolgen werden. Ist das Verfahren eröffnet, darf der Schuldner von seinem Einkommen einen Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze für seinen Lebensunterhalt einbehalten und der Rest wird unter den Gläubigern aufgeteilt.

Verhält der Schuldner sich nun sechs Jahre „wohl“ – hier greift die Wohlverhaltensklausel – ist er danach unabhängig von der Höhe der Schulden schuldenfrei. Wohlverhalten definiert sich in diesem Falle so, dass er in dieser Zeit keine weiteren Schulden macht und absolut straffrei bleibt. Als vor Jahren dieses Gesetz verabschiedet wurde, wollte man in erster Linie der verzweifelten Situation von Menschen entgegenwirken, die so tief in die Schuldenfalle geraten waren, aus der sie auf absehbare Zeit nicht mehr aus eigener Kraft herauskommen würden. Firmen und Unternehmen, also juristische Personen und Körperschaften, konnten schon immer Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig wurden. Neu war damals lediglich, dass nun auch private Personen dieses Recht in Anspruch nehmen konnten. Es versteht sich allerdings von selbst, dass es in dieser Zeit mit der Kreditwürdigkeit vorbei ist und auch das Einrichten eines Kontos Schwierigkeiten bereiten kann, obwohl Banken und Sparkassen dies ermöglichen müssten.

Gleichzeitig sollte man prüfen, ob eine öffentliche Einrichtung das Insolvenzverfahren übernehmen kann, denn die Anwaltsgebühren werden meist vor der Eröffnung fällig.

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