Insolvenz anmelden können nach den gesetzlichen Bestimmungen der Insolvenzordnung natürliche Personen mit der Verbraucherinsolvenz, Selbstständige oder ehemals Selbstständige mit der Regelinsolvenz und Firmen und Körperschaften mit der Firmeninsolvenz. Noch vor einigen Jahren hieß eine Insolvenz Konkurs und stand nur gewerblich Tätigen und Firmen offen. Überschuldeten Privatpersonen konnte mit einem Vollstreckungstitel des Gläubigers dreißig Jahre lang [...]





